Allgemeine Geschäftsbedingungen
AllgemeinesDie nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Absprachen, die zwischen Haustierservice Fahrland, vertreten durch Olaf Jungnickel, – im folgenden Auftragnehmer genannt – und den jeweiligen Tierhaltern / Auftraggeber über Leistungen des Haustierservice abgeschlossen werden. Abweichungen von den AGB gelten nur nach vorheriger Absprache.
AnsprechpartnerDer Haustierservice Fahrland erbringt die Leistungen seines Serviceangebots grundsätzlich persönlich. In besonderen Fällen – wie Krankheit, Unfall und Urlaub – können Absprachen kurzfristig dem Umstand entsprechend geändert werden.
VertragsabschlussVor jedem neuen Abschluss eines Vertrages über die Betreuung eines Hundes findet vor Ort ein Kennenlernen gemeinsam mit dem Halter und dem Tier statt. Dieses Kontaktgespräch ist für den Tierhalter grundsätzlich kostenlos und dient in erster Linie dazu, eine erste Vetrauensbasis zwischen den Vertragspartnern herzustellen.
Vertragsbedingungen für Hundebetreuung
Mit dem Abschluss eines Betreuungsvertrages erklärt der Tierhalter dem Auftragnehmer gegenüber rechtsverbindlich, dass sein Tier / seine Tiere:
- steuerrechtlich ordnungsgemäß angemeldet und gekennzeichnet ist
- entsprechende Schutzimpfungen besitzt
- haftpflichtversichert ist
- keine Auflagen des Ordnungsamtes, wie z. B. Leinen- bzw Maulkorbzwang bestehen (ggf. sind diese Auflagen zu benennnen)
Sollte bei einer behördlichen Kontrolle das Fehlen einer gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsbedingung festgestellt werden, so haftet der Tierhalter vollumfänglich.
Hündinnen dürfen nicht läufig sein.
Des Weiteren muss der Auftragnehmer vom Tierhalter über bestimmte Besonderheiten wie Unverträglichkeiten, bestimmte Verhaltensweisen oder Krankheiten seines Hundes informiert werden.
Vertragsbedingungen für KatzenbetreuungDer Auftragnehmer muss vom Tierhalter über bestimmte Besonderheiten wie Unverträglichkeiten, bestimmte Verhaltensweisen oder Krankheiten seines Tieres informiert werden.
VergütungDie Leistungen des Haustierservices werden bei unregelmäßiger bzw. einmaliger Durchführung einer Serviceleistung grundsätzlich nach erbrachter Leistung in bar vergütet, wobei der Auftragnehmer dem Tierhalter eine Quittung ausstellt. Bei regelmäßiger Durchführung einer Serviceleistung erfolgt die Vergütung mittels Rechnung mit Stichtag letzter Kalendertag des laufenden Monats, wobei durch den Auftraggeber innerhalb 7 Kalendertage nach Rechnungsdatum die Überweisung zu erfolgen hat.
HaftungGemäß § 833 BGB haftet der Tierhalter grundsätzlich für alle Personen- und Sachschäden, die sein Tier dem Auftragnehmer und Dritten verursacht. Der Haustierservice Fahrland haftet nicht für Schäden, die der Hund einem Dritten zufügt, sofern dies nicht nach § 834 BGB anders geregelt ist.
Potsdam, den 24. September 2017
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